Zuständigkeiten
Die Belegungsfähigkeit der Anstalt ist auf 420 Haftplätze im geschlossenen Vollzug und auf 19 Haftplätze im offenen Vollzug (Außenstelle) festgesetzt.
Die Zuständigkeit umfasst den Vollzug von Freiheitsstrafe an männlichen erwachsenen Personen und ist wie folgt geregelt:
• Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug
bis 3 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Landau
bis 5 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Frankenthal
bis 8 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Kaiserslautern
• Untersuchungshaft
aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern
• Freiheitsstrafen im offenen Vollzug
aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern
• den Vollzug von Jugendstrafen an männlichen Personen,
die gemäß § 92 Jugendgerichtsgesetz vom Jugendstrafvollzug ausgenommen sind
entsprechend der Zuständigkeiten wie bei Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug