Zuständigkeiten

Die Belegungsfähigkeit der Anstalt ist auf 420 Haftplätze im geschlossenen Vollzug und auf 19 Haftplätze im offenen Vollzug (Außenstelle) festgesetzt.

Die Zuständigkeit umfasst den Vollzug von Freiheitsstrafe an männlichen erwachsenen Personen und ist wie folgt geregelt:
•    Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug
                bis 3 Jahre  aus dem Landgerichtsbezirk Landau
                bis 5 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Frankenthal
                bis 8 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Kaiserslautern
•    Untersuchungshaft
                aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern
•    Freiheitsstrafen im offenen Vollzug
                aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern
•    den Vollzug von Jugendstrafen an männlichen Personen,
     die gemäß § 92 Jugendgerichtsgesetz vom Jugendstrafvollzug ausgenommen sind
     entsprechend der Zuständigkeiten wie bei Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug