Kommunikation und Sendungen
Jeder Inhaftierte kann unbeschränkt Post empfangen oder absenden. Der Schriftwechsel wird jedoch überwacht.
Für alle Briefe gilt, dass ihnen außer persönlichen Fotos (keine Polaroidfotos) keine Gegenstände beigelegt werden dürfen.
Strafgefangenen kann darüber hinaus im Einzelfall gestattet werden, aus der Anstalt heraus Ferngespräche zu führen. Die Vermittlung von Ferngesprächen an Inhaftierte ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.