Besucherinformationen

Besuche von Angehörigen oder Freunden bei Gefangenen:

Die Besuchsvereinbarung erfolgt wie bisher über das Online-Besuchsformular oder per Telefon.

Für den Real – und Familienbesuch gelten folgende Kriterien:

Krank wirkende, oder Personen mit Grippesymptomen, sind vom Besuch ausgeschlossen.
Pro Besuchspartie sind 3 Besucher zugelassen. Kinder unter 3 Jahren zählen hier nicht dazu.
Weitere Anweisungen erfolgen durch das Personal vor Ort.
 

Familienbesuch

Nachfolgende Voraussetzungen sind zu beachten:

Termine:

Am ersten Montag des Monats findet der Familienbesuch für die Untersuchungsgefangenen statt.

Die restlichen Montage sind für Strafgefangene vorgesehen.

Zeiten:

16:45 Uhr Beginn des ersten Besuches

18:00 Uhr Beginn des zweiten Termins

 

Besucheranzahl:


Zu den jeweiligen Terminen wird maximal eine Begleitperson und zwei Kinder (bis zum vollendeten 13. Lebensjahr) zugelassen. Ein Kind unter 3 Jahren kann zusätzlich am Familienbesuch teilnehmen.

Die Zulassung weiterer Kinder bedarf der Zustimmung der zuständigen Vollzugsabteilungsleitung in Absprache mit der Besuchsabteilung.

Erforderliche Dokumente für die Besucher/innen:

  • Ausweisdokument
  • Andere Vorschriften über Einlasskriterien, wie z.B. 0,0 Promille Grenze etc. bleiben unberührt.
     

Weiterhin bietet die JVA Frankenthal für Strafgefangene zusätzlich virtuellen Besuch via Skype an.

Die Anstalt garantiert nicht die Funktionsfähigkeit des Skype – Systems.

 

Besuchszeiten:

Strafhaft:

Montag  
 
11:45 bis 12:45 Realbesuch

13:00 bis 14:00 Realbesuch

14:15 bis 15:15 Realbesuch

15:30 bis 16:30 Realbesuch

16:45 bis 17:45 Familienbesuch

18:00 bis 19:00 Familienbesuch

Mittwoch

11:45 bis 12:45 Realbesuch

13:00 bis 14:00 Realbesuch

14:15 bis 15:15 Realbesuch

15:30 bis 16:30 Realbesuch + Skype

16:45 bis 17:45 Realbesuch + Skype

18:00 bis 19:00 Realbesuch + Skype

Freitag

07:45 bis 08:45 Skype

09:00 bis 10:00 Skype

10:15 bis 11:15 Skype

11:30 bis 12:30 Skype

12:45 bis 13:45 Skype

 

Untersuchungshaft(ausschließlich Realbesuch):

Dienstag    

11:45 bis 12:45 Realbesuch

13:00 bis 14:00 Realbesuch

14:15 bis 15:15 Realbesuch

15:30 bis 16:30 Realbesuch

16:45 bis 17:30 Realbesuch

18:00 bis 19:00 Realbesuch

Donnerstag

07:45 bis 08:45 Realbesuch

09:00 bis 10:00 Realbesuch

10:15 bis 11:15 Realbesuch

12:00 bis 13:00 Realbesuch

13:15 bis 14:15 Realbesuch

14:30 bis 15:30 Realbesuch

 

Terminvereinbarung:

Besuche finden nur nach Terminvereinbarung statt.

Besuchstermine können Sie während der o.a. Besuchszeiten telefonisch unter der Telefonnummer 06233 / 364 - 180 vereinbaren.

Gerne können Sie auch Besuchstermine via Online-Terminvereinbarung beantragen.

Ab sofort müssen Sie für die Terminvereinbarung Ihren Skype – Benutzernamen oder die E-Mail-Adresse, mit welcher Skype eingerichtet wurde, mitteilen. Die JVA speichert Ihre angegebenen Daten für Folgebesuche.

Halten Sie bitte den vereinbarten Termin ein.  Melden Sie sich bitte 30 Minuten vor dem vereinbarten Besuchstermin an der Besucherpforte an.

Wer sich nicht 30 Minuten vor Terminbeginn an der Pforte anmeldet hat kein Recht auf Einlass!

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei dem virtuellen Besuch via SKYPE 30 Minuten vor dem Termin online sind, sonst wird dieser storniert.

Können Sie den vereinbarten Termin nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit.

Besuchsabwicklung

Damit die Abwicklung zügig von Statten gehen kann, bitten wir folgende Punkte zu beachten:

Das Tragen und Einbringen von Smart-Watches zum Besuch ist nicht gestattet.

Melden Sie sich bitte unbedingt 30 Minuten vor dem vereinbarten Besuchstermin an der Besucherpforte an.

Die Kontaktaufnahme bei virtuellem Besuch erfolgt ausschließlich von der Anstalt zu Ihnen. Sie selbst können den Kontakt nicht aufbauen. Sollten Sie es dennoch versuchen, wird dies von hier aus unterbunden.

Auch für den virtuellen Besuch müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Halten Sie das Dokument bitte bereit.

Kinder ab 4 Jahren benötigen ebenfalls ein Ausweisdokument mit Lichtbild (Kinderausweis), eine Geburtsurkunde reicht nicht aus.


Bei Untersuchungsgefangenen ist üblicherweise eine gerichtliche oder staatsanwaltliche Besuchserlaubnis notwendig. Kinder ab 6 Jahren benötigen ebenfalls eine Besuchserlaubnis.

Auch der virtuelle Besuch ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht möglich.

 

Den Anweisungen der Bediensteten ist Folge zu leisten.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen zur Beantwortung weiterer Fragen gerne zur Verfügung.

 

Neuregelung für Verteidiger, Rechtsanwälte, Notare usw.

Termine können telefonisch Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 06233/364185 als auch per Fax unter der Rufnummer 06233/364289 vereinbart werden bzw. jederzeit per E-Mail.


Besuchszeiten:

Montag - Donnerstag:

07:30 - 12:00 Uhr (letzter Einlass - 11:30 Uhr)

12:30 - 16:00 Uhr (letzter Einlass - 15:30 Uhr)

Freitag:

07:30 - 12:45 Uhr (letzter Einlass - 12:15 Uhr)

Samstag und Sonntag, sowie an Feiertagen finden keine Besuche statt.

Gleiches gilt für den 24.12. und 31.12.