Geldeinzahlungen

Um dem Inhaftierten Geld zukommen zu lassen, tätigen Sie bitte idealerweise eine Banküberweisung.

  • Kontoinhaber: Justizvollzugsanstalt
  • Konto Nummer: 200 055 59
  • Bankleitzahl: 546 512 40
  • IBAN: DE29 5465 1240 0020 0055 59
  • BIC  : MALADE51DKH
  • Bank: Sparkasse Rhein-Haardt
  • Verwendungszweck: Nachname, Vorname und Geburtsdatum des Inhaftierten und ggf. eine Zweckbindung

Ab 15.02.2021 besteht nun auch die Möglichkeit an der Pforte bargeldlos Einzahlungen zu tätigen.
Dies kann jedoch ausnahmslos nur mittels deutscher EC-Karte mit PIN-Eingabe erfolgen.
Kreditkarten bzw. Karten von ausländischen Banken/Kreditinstituten können aus technischen Gründen nicht akzeptiert werden.

Diese Einzahlungsmöglichkeit besteht für:

  1. Ersatzfreiheitsstrafen
  2. Erzwingungshaft
  3. Ersatzordnungshaft

Daneben ist es möglich, finanzielle Zuwendungen für Inhaftierte bargeldlos einzubezahlen (zweckgebunden z.B. für TV, Telefon).

Hierbei ist stets Folgendes anzugeben: (wichtig um die Zahlung dem richtigen Inhaftierten zuordnen zu können)

  • Name und Vorname des Inhaftierten
  • Geburtsdatum des Inhaftierten
  • möglichst die Gefangenenbuchnummer

Die Einzahlung von Bargeld an der Pforte der JVA ist weiterhin nicht möglich.

Vom Versand von Bargeld per Brief raten wir dringend ab!