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Zuständigkeiten

Die Belegungsfähigkeit der Anstalt ist auf 420 Haftplätze im geschlossenen Vollzug sowie auf 19 Haftplätze im offenen Vollzug (Außenstelle) festgesetzt.


Die Zuständigkeit umfasst den Vollzug von Freiheitsstrafe an männlichen erwachsenen Personen und ist wie folgt geregelt:

•    Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug

                bis 3 Jahre  aus dem Landgerichtsbezirk Landau
                bis 5 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Frankenthal
                bis 8 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Kaiserslautern

•    Untersuchungshaft

                aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern

•    Freiheitsstrafen im offenen Vollzug

                aus den Landgerichtsbezirken Frankenthal und Kaiserslautern

•    den Vollzug von Jugendstrafen an männlichen Personen,
     die gemäß § 92 Jugendgerichtsgesetz vom Jugendstrafvollzug ausgenommen sind
     entsprechend der Zuständigkeiten wie bei Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug

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