Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen und technischen Gründen ist es uns nicht möglich,
rechtsverbindliche Erklärungen (z.B. Stellen von Anträgen, Einlegen von Rechtsmittelbehelfen, pp.), die per Mail an die Justizvollzugsanstalt übermittelt werden, zu bearbeiten.
Benutzen Sie für solche Erklärungen ausnahmslos den Postweg, das besondere elektronische Behördenpostfach oder Telefax.